Bauherrenhaftpflicht
Risse beim Nachbarn, herabfallende Materialien, ein Unfall am Rand der Baustelle: Die Bauherrenhaftpflicht deckt die Verantwortung dessen, der bauen lässt.
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Das Wesentliche
Wer in der Schweiz bauen, umbauen oder abbrechen lässt, haftet für die Schäden, die die Baustelle Dritten zufügt: Risse im Nachbarhaus nach einem Aushub, Setzungen infolge einer Grundwasserabsenkung, ein Gerüstteil, das auf ein parkiertes Fahrzeug stürzt. Gegenüber den Nachbarn kann diese Haftung sogar ohne Verschulden greifen, das schweizerische Nachbarrecht nimmt den Grundeigentümer streng in die Pflicht.
Die Privathaftpflicht übernimmt diese Rolle nur bei kleinen Baustellen: Die meisten Verträge decken den Bauherrn bis zu einer in den Allgemeinen Bedingungen festgelegten Bausumme. Darüber hinaus, Neubau, umfassender Umbau, Abbruch, braucht es eine separate Police. Sie wird vor der Eröffnung der Baustelle abgeschlossen und läuft bis zur Abnahme des Werks.
Die Unternehmen, der Architekt und der Ingenieur haben ihre eigene Haftpflicht, doch der Geschädigte wählt oft den direktesten Weg: den Eigentümer zu belangen. Die Police des Bauherrn entschädigt dann den Dritten und nimmt anschliessend Regress auf den effektiv Verantwortlichen. Wir stimmen sie auf die Deckungen der Baubeteiligten ab, gegen Doppelspurigkeiten ebenso wie gegen Lücken.
Was diese Versicherung deckt
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Schäden an Nachbargebäuden
Risse, Setzungen oder Wassereintritte beim Nachbarn nach einem Aushub, Erschütterungen oder einer Grundwasserabsenkung: das häufigste Risiko einer Baustelle.
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Personenschäden
Ein Passant, ein Besucher oder ein Nachbar wird durch die Arbeiten verletzt: Die Police übernimmt Heilungskosten, Erwerbsausfall und die daraus folgenden Ansprüche.
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Ansprüche aus Nachbarrecht
Das schweizerische Recht erlaubt dem Nachbarn, den Eigentümer auch ohne dessen Verschulden zu belangen; die Police deckt diese Ansprüche aus Kausalhaftung.
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Der Versicherer prüft jeden Anspruch, wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab und führt die Verteidigung, wenn der Streit vor Gericht geht.
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Spezial- und Vorbereitungsarbeiten
Abbruch, tiefe Aushubarbeiten, Unterfangungen oder Grundwasserabsenkung: Diese heiklen Arbeiten sind ausdrücklich zu deklarieren und zu versichern.
Für wen
- Privatpersonen, die eine Villa bauen oder einen Umbau starten, der die Limite ihrer Privathaftpflicht übersteigt.
- Eigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften mit umfassenden Renovationen: Aufstockung, Erweiterung, Gesamtsanierung.
- Bauträger und Immobiliengesellschaften, für jedes Bau- oder Abbruchprojekt.
- Unternehmen, die eigene Geschäftsräume bauen oder erweitern.
- Wohnbaugenossenschaften und öffentliche Bauherrschaften.
Unsere Begleitung
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Analyse Ihrer Risiken
Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.
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Offerten einholen
Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.
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Begleitung über die Jahre
Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.
Häufige Fragen
Deckt meine Privathaftpflicht meine Bauarbeiten nicht schon?
Ja, aber nur bei kleinen Baustellen: Die meisten Privathaftpflicht-Verträge legen eine Bausumme fest, oberhalb derer die Deckung endet. Eine grössere Renovation oder ein Neubau überschreitet diese Schwelle rasch. Prüfen Sie Ihren Vertrag vor der Eröffnung der Baustelle, wir tun das mit Ihnen und richten bei Bedarf die separate Police ein.
Worin unterscheidet sie sich von der Bauwesenversicherung?
Beide betreffen die Baustelle, aber nicht dieselben Schäden. Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schäden, die Dritten zugefügt werden, Nachbarn, Passanten, fremdes Eigentum. Die Bauwesenversicherung deckt das Bauwerk selbst: Teileinsturz, Schäden am entstehenden Bau. Ab einer gewissen Grösse der Baustelle ergänzen sich die beiden Policen.
Sind die Unternehmen auf der Baustelle nicht bereits versichert?
Das sind sie, doch das schützt Sie nicht: Der Geschädigte kann direkt gegen den Eigentümer vorgehen, insbesondere gestützt auf das Nachbarrecht, das kein Verschulden voraussetzt. Ihre Police reguliert dann den Schadenfall und nimmt Regress auf den Verantwortlichen. Sie schützt Sie auch, wenn die Deckung eines Unternehmens nicht ausreicht oder dieses zahlungsunfähig wird.
Wann ist die Police abzuschliessen und wie lange läuft sie?
Vor der ersten Bauhandlung, einschliesslich Abbruch und Vorbereitungsarbeiten, die zu den riskantesten zählen. Die Police läuft grundsätzlich bis zur Abnahme des Werks; verschiebt sich der Zeitplan, lässt sich eine Verlängerung vereinbaren. Spezialarbeiten wie eine Grundwasserabsenkung sind bereits beim Abschluss anzugeben.
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Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.
