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Gebäudeversicherung (Eigentümer)

Die ECA versichert Feuer und Elementarschäden; der Rest, Wasserschäden, Glasbruch, Installationen, ist Sache der Gebäudeversicherung Ihrer Villa oder Ihres Stockwerkeigentums.

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

Das Wesentliche

Im Kanton Waadt ist die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer und Elementarschäden obligatorisch und Sache der ECA, der kantonalen Anstalt. Diese Basis deckt Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Schneedruck. Nicht gedeckt sind hingegen Wasserschäden im Gebäudeinnern, Glasbruch und Schäden an den technischen Installationen.

Die ergänzende Gebäudeversicherung übernimmt den Rest: undichte Leitung, Rückstau aus der Kanalisation, zerbrochene Verglasung, beschädigte Wärmepumpe oder Solaranlage. Für eine Villa wie für ein Stockwerkeigentum schützt sie den Wert des Bauwerks selbst, ein Vermögenswert, der oft den grössten Teil Ihres Vermögens ausmacht.

Ein oft übersehener Punkt: Jeder nennenswerte Umbau muss gemeldet werden. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss oder eine neue technische Installation verändern den Versicherungswert des Gebäudes. Ohne Anpassung der Police riskieren Sie eine Unterversicherung und eine gekürzte Entschädigung im Schadenfall. Wir überprüfen diese Summen bei jeder Veränderung.

Was diese Versicherung deckt

  • Wasserschäden am Gebäude

    Undichte Leitung, Rückstau aus der Kanalisation, eindringendes Regenwasser: Schäden am Gebäude selbst, die die ECA nicht deckt, werden übernommen.

  • Glasbruch

    Verglasungen des Gebäudes, Wintergärten, Glaswände und je nach Variante Glaskeramik sowie sanitäre Einrichtungen aus zerbrechlichem Material.

  • Technische Installationen

    Wärmepumpe, Solaranlage, Haustechnik, Tank: Spezielle Erweiterungen decken die Gebäudetechnik, deren Ersatz immer kostspieliger wird.

  • Folgekosten eines Schadenfalls

    Leckortung, Freilegung, Räumung, provisorische Massnahmen: Nebenkosten, die die Rechnung rasch in die Höhe treiben und versichert sein sollten.

  • Haftpflicht des Gebäudeeigentümers

    Ein herabfallender Ziegel, eine defekte Treppenstufe: Als Eigentümer des Gebäudes können Sie gegenüber Dritten haftbar werden.

Für wen

  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer Villa oder eines Einfamilienhauses im Kanton Waadt und in der Westschweiz.
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften (STWE) und ihre Verwaltungen.
  • Eigentümer, die renovieren, anbauen oder eine Wärmepumpe oder Solarpanels installieren.
  • Vermieter einer Renditeliegenschaft oder einer vermieteten Wohnung.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Was deckt die ECA und was die Gebäudeversicherung?

Die ECA übernimmt Schäden durch Feuer und Elementarereignisse, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdrutsch, nach waadtländischem Kantonsrecht. Die ergänzende Gebäudeversicherung deckt den Rest: Wasser, Glasbruch, technische Installationen, Nebenkosten. Beide ergänzen sich; entscheidend ist, dass der Übergang stimmt, und genau das prüfen wir Police für Police.

Ist die Gebäudeversicherung für eine Villa obligatorisch?

Obligatorisch ist im Kanton Waadt nur die Deckung gegen Feuer und Elementarschäden über die ECA. Die Ergänzung bleibt rechtlich freiwillig, doch der Wasserschaden gehört zu den häufigsten Schadenfällen am Wohneigentum und ist durch die ECA nicht gedeckt. Zudem kann die Bank, die Ihr Objekt finanziert, eine vollständige Deckung verlangen.

Wer versichert das Gebäude im Stockwerkeigentum?

Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer versichert die Liegenschaft als Ganzes; die Prämie wird über die Nebenkosten verteilt. Jeder Eigentümer bleibt für seinen Hausrat und die Ausbauten seines eigenen Anteils verantwortlich. Wir prüfen, ob die Police der Gemeinschaft und Ihre persönlichen Deckungen sich ergänzen, ohne Doppelspurigkeit und ohne Lücke.

Muss ich eine Renovation dem Versicherer melden?

Ja. Ein Anbau, ein ausgebautes Dachgeschoss oder eine Solaranlage erhöhen den Wert des Gebäudes. Ohne Meldung wächst die Versicherungssumme nicht mit, und Sie riskieren eine Unterversicherung: Im Schadenfall kann die Entschädigung anteilsmässig gekürzt werden. Für den obligatorischen Teil muss auch die ECA informiert werden.

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Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.