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Berufshaftpflicht

Ein Fehler, ein Versäumnis, ein Rat mit Folgen: Die Berufshaftpflicht greift, wenn Ihre Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügt.

Schreiner bei der Arbeit in seiner Werkstatt im Abendlicht

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

Das Wesentliche

Jede berufliche Tätigkeit kann einen Schaden verursachen: eine Kundin, die sich in Ihren Räumen verletzt, Material, das bei einem Einsatz beschädigt wird, ein Beratungsfehler, der einen Auftraggeber teuer zu stehen kommt. Die Berufshaftpflicht deckt Ansprüche Dritter für Personen- und Sachschäden sowie, je nach gewählter Deckung, für Vermögensschäden.

In der Schweiz ist sie nur für bestimmte Berufe obligatorisch, in der Praxis aber oft entscheidend: Viele Mandate, Ausschreibungen und Geschäftsmietverträge setzen sie voraus. Die richtige Police hängt von Ihrem Beruf, Ihrem Umsatz und Ihren tatsächlichen Risiken ab, nicht von einer Standardformel.

Was diese Versicherung deckt

  • Personenschäden

    Ein Dritter wird im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit verletzt: Heilungskosten, Erwerbsausfall und rechtliche Folgen werden übernommen.

  • Sachschäden

    Das Eigentum eines Kunden oder eines Dritten wird bei Ihren Arbeiten oder Einsätzen beschädigt.

  • Vermögensschäden

    Ein Fehler, ein Versäumnis oder eine Verzögerung verursacht Ihrem Auftraggeber einen finanziellen Verlust, ohne Personen- oder Sachschaden.

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

    Der Versicherer wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab, ein oft unterschätzter Teil der Deckung.

  • Schäden an Werken

    Je nach Branche Erweiterung auf Schäden im Zusammenhang mit ausgeführten Arbeiten oder anvertrauten Objekten.

Für wen

  • Handwerker und Unternehmen aus Bau, Ausbaugewerbe und technischen Dienstleistungen.
  • Beratende Berufe: Treuhänder, Informatiker, Ingenieur- und Planungsbüros, Agenturen.
  • Medizinische und therapeutische Berufe, Selbständige und Praxen.
  • Geschäfte und Restaurants, die Publikum in ihren Räumen empfangen.
  • Jedes Unternehmen, dessen Mandate oder Mietverträge einen Haftpflichtnachweis verlangen.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Ist die Berufshaftpflicht in der Schweiz obligatorisch?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nur für bestimmte reglementierte Berufe (Gesundheitswesen, Anwälte, Treuhänder je nach Kanton, Transport…). Für alle anderen bleibt sie rechtlich freiwillig, wird in der Praxis aber von vielen Auftraggebern, Bauherren und Geschäftsvermietern verlangt.

Welche Versicherungssumme soll ich wählen?

Schweizer Verträge sehen meist Summen von 3, 5 oder 10 Millionen Franken pro Schadenfall vor. Die richtige Höhe hängt von Ihrer Tätigkeit und Ihren Auftraggebern ab: Ein schwerer Personenschaden übersteigt rasch mehrere Millionen. Wir bemessen die Summe nach Ihren tatsächlichen Risiken, nicht nach der günstigsten Formel.

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?

Es ist dieselbe Grundlage: Die Betriebshaftpflicht deckt die allgemeinen Risiken des Betriebs und wird mit branchenspezifischen Erweiterungen ergänzt, etwa Vermögensschäden für die Beratung oder anvertraute Objekte für das Handwerk. Entscheidend ist, dass die Erweiterungen dem entsprechen, was Sie wirklich tun.

Was tun im Schadenfall?

Anerkennen Sie keine Haftung schriftlich, dokumentieren Sie den Sachverhalt und melden Sie den Fall rasch. Als Broker machen wir die Meldung mit Ihnen und begleiten das Dossier bis zum Abschluss, das gehört zu unserer Betreuung.

Ihre Offertanfrage

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Welche Versicherungen sollen gedeckt werden?

Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.