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BVG (2. Säule)

Anschluss der Mitarbeitenden, Wahl der Pensionskasse, Kaderpläne: Die 2. Säule ist ein gewichtiger Posten der Lohnnebenkosten, der zu selten neu ausgeschrieben wird.

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Das Wesentliche

Sobald ein Mitarbeitender die Eintrittsschwelle überschreitet, einen Jahreslohn, den der Bundesrat regelmässig anpasst, muss ihn sein Arbeitgeber in der 2. Säule versichern. Die Deckung der Risiken Tod und Invalidität beginnt mit 18 Jahren, das Alterssparen mit 25 Jahren. Der Anschluss ist also keine Wahl: Er ist eine gesetzliche Pflicht, für die der Arbeitgeber die Verantwortung trägt.

Was stark variiert, ist die Kasse. Die meisten KMU schliessen sich einer Sammelstiftung an, und nicht alle sind gleichwertig: Verzinsung der Guthaben, Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil, Verwaltungskosten, Deckungsgrad und Solidität unterscheiden sich von Institution zu Institution deutlich. Diese Parameter zu vergleichen heisst, direkt auf die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden einzuwirken, ohne die Lohnsumme anzutasten.

Über das Obligatorium hinaus behält das Unternehmen echten Gestaltungsspielraum: überobligatorische Pläne, Kaderpläne für hohe Löhne, eine Beitragsverteilung, die günstiger ist als das gesetzliche Minimum. Gut konzipiert binden diese Entscheide Schlüsselmitarbeitende und fügen sich in eine zulässige Steuerplanung ein.

Was diese Versicherung deckt

  • Altersrenten

    Das angesparte Guthaben wird bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt oder als Kapital ausbezahlt, je nach Reglement der Kasse und Wahl der versicherten Person.

  • Invalidität

    Eine Invalidenrente und Kinderrenten ergänzen die IV, wenn die Erwerbsunfähigkeit andauert.

  • Todesfall

    Ehegatten-, Partner- und Waisenrenten schützen die Familie des Mitarbeitenden; das Reglement der Kasse regelt die möglichen Begünstigten.

  • Überobligatorische Pläne

    Erweiterter versicherter Lohn, verstärkte Sparbeiträge: Das Unternehmen verbessert die Leistungen über das gesetzliche Minimum hinaus, für das ganze Personal oder einen Teil davon.

  • Kaderpläne

    Für hohe Löhne versichert ein separater Plan den Lohnanteil über dem Obligatorium, mit eigenen Sparoptionen.

  • Wohneigentumsförderung

    Das Vorsorgeguthaben kann vorbezogen oder verpfändet werden, um selbst genutztes Wohneigentum zu finanzieren.

Für wen

  • Unternehmen, die Personal beschäftigen und sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen müssen.
  • KMU, die seit Langem derselben Sammelstiftung angeschlossen sind, ohne aktuellen Vergleich.
  • Unternehmen, die die Vorsorge ihrer Kader und Schlüsselmitarbeitenden stärken wollen.
  • Wachsende Arbeitgeber: erste Anstellungen, Personalübernahme, Zusammenlegung von Plänen.
  • Selbstständige im Einzelunternehmen, die sich freiwillig in der 2. Säule versichern möchten.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Ist der BVG-Anschluss für mein Unternehmen obligatorisch?

Ja, sobald Sie einem Mitarbeitenden einen Jahreslohn über der Eintrittsschwelle ausrichten, die der Bundesrat regelmässig anpasst. Der Arbeitgeber wählt die Vorsorgeeinrichtung, meldet sein Personal an und zieht den Beitragsanteil des Mitarbeitenden vom Lohn ab. Ohne Anschluss wird das Unternehmen von Amtes wegen der Auffangeinrichtung zugewiesen, selten die vorteilhafteste Lösung.

Kann man die Pensionskasse wechseln?

Ja. Die Kündigung folgt den Fristen des Anschlussvertrags, meist auf Ende eines Kalenderjahres, und der Wechsel erfordert das Einverständnis des Personals oder seiner Vertretung. Die Guthaben der Versicherten werden in die neue Institution übertragen. Ein gut geführter Offertenvergleich prüft Verzinsung der Guthaben, Umwandlungssatz, Kosten und Solidität, nicht nur die Risikobeiträge.

Was ist ein Einkauf in die 2. Säule?

Eine freiwillige Einzahlung, die eine Vorsorgelücke schliesst und im Rahmen der von der Kasse berechneten Grenzen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann. Zwei feste Regeln verdienen Beachtung: Ein Kapitalbezug innert drei Jahren nach einem Einkauf kann den Steuervorteil infrage stellen, und ein Vorbezug für Wohneigentum muss zurückbezahlt sein, bevor ein Einkauf abzugsfähig ist. Wir prüfen diese Punkte vor jeder Einzahlung.

Wie lässt sich das BVG meines Unternehmens optimieren?

Mehrere Hebel sind zulässig und bewährt: mehr als die Hälfte der Beiträge übernehmen, den Koordinationsabzug für Teilzeitpensen anpassen, das Sparen nach Altersstufen verstärken oder den Versicherten die Wahl zwischen mehreren Sparplänen anbieten. Diese Massnahmen sind für das Unternehmen abzugsfähig und verbessern direkt die künftigen Leistungen der Mitarbeitenden.

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Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.