Zum Inhalt springen

Hausrat & Privathaftpflicht

Ihr Hausrat zum Neuwert versichert, Ihre Haftung gedeckt, wenn ein Schaden Dritte oder Ihre Mietwohnung trifft: zwei Basisdeckungen, abgestimmt auf Ihre tatsächliche Situation.

Vater und Tochter spielen auf dem Parkett ihres Wohnzimmers

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

Das Wesentliche

Die Hausratversicherung deckt Ihr Inventar, Möbel, Kleider, Geräte, Velos, zum Neuwert: Die Entschädigung entspricht dem Wiederbeschaffungspreis, nicht dem Zeitwert. Sie greift bei Diebstahl, Wasserschäden und Glasbruch; im Kanton Waadt fallen Feuer- und Elementarschäden am Hausrat unter die obligatorische kantonale Versicherung (ECA), die von der privaten Police ergänzt wird.

Die Privathaftpflicht übernimmt, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen: ein Missgeschick bei Freunden, ein Unfall mit dem Velo, ein Wasseraustritt, der die Nachbarwohnung beschädigt. Sie deckt auch Schäden an der Mietwohnung, die bei der Wohnungsabgabe festgestellt werden, ein entscheidender Punkt für jeden Mieter, denn die Vermieterschaft kann hohe Beträge fordern.

Die klassische Falle ist die Unterversicherung: Liegt die deklarierte Summe unter dem tatsächlichen Wert Ihres Inventars, wird die Entschädigung anteilsmässig gekürzt, auch bei einem Teilschaden. Ein ehrliches Inventar zu Beginn und eine Aktualisierung nach jedem Umzug oder grösseren Kauf erspart diese böse Überraschung.

Was diese Versicherung deckt

  • Hausratinventar zum Neuwert

    Möbel, Kleider, Elektronik, Sportmaterial: Ihr Hausrat wird zum Wiederbeschaffungspreis entschädigt, nicht zum Zeitwert.

  • Diebstahl zu Hause und auswärts

    Einbruchdiebstahl ist zu Hause gedeckt; der einfache Diebstahl auswärts, Velo, Telefon, Gepäck, lässt sich als Option ergänzen, mit Limiten, die es zu prüfen gilt.

  • Wasserschäden

    Leitungsbruch, Überlaufen, eindringendes Wasser: Schäden an Ihrem Hausrat durch Wasser werden gemäss Vertrag übernommen.

  • Privathaftpflicht: Schäden gegenüber Dritten

    Verletzungen oder Schäden, die Sie, Ihre Kinder oder Ihr Haustier Dritten zufügen, mit einer Garantiesumme von mehreren Millionen Franken.

  • Haftung als Mieter

    Schäden an der Mietwohnung, die über die normale Abnützung hinausgehen, Parkett, Arbeitsfläche, Sanitäranlagen, sind bei der Wohnungsabgabe gedeckt.

  • Folgekosten eines Schadenfalls

    Vorübergehende Unterbringung, Räumung, Ersatz der Schlösser: Kosten im Anschluss an einen gedeckten Schadenfall werden im vereinbarten Rahmen entschädigt.

Für wen

  • Mieterinnen und Mieter: Die Privathaftpflicht deckt Schäden an der Wohnung, und viele Vermieter verlangen sie bei der Unterzeichnung des Mietvertrags.
  • Paare und Familien: Eine gemeinsame Police deckt beide Partner und die im Haushalt lebenden Kinder.
  • Wohngemeinschaften: Jeder versichert seinen Teil des Inventars, oder die WG wählt eine gemeinsame Police, die jeden Bewohner namentlich aufführt.
  • Selbstbewohnende Eigentümer: Der Hausrat wird getrennt vom Gebäude versichert, mit denselben Inventarregeln.
  • Personen, die gerade eingezogen sind oder neu eingerichtet haben: der richtige Moment, die Versicherungssumme neu zu berechnen.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Ist die Hausratversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Nein, mit einer Nuance: Mehrere Kantone, darunter die Waadt, schreiben die Versicherung des Hausrats gegen Feuer und Elementarschäden bei der kantonalen Anstalt vor. Der Rest, Diebstahl, Wasserschäden, Privathaftpflicht, ist rechtlich freiwillig, doch die meisten Vermieter verlangen einen Nachweis der Privathaftpflicht, bevor sie die Schlüssel übergeben.

Wie berechne ich den Wert meines Inventars?

Raum für Raum, zum Wiederbeschaffungspreis, ohne Keller, Estrich und Kleider zu vergessen. Die Fragebogen der Versicherer liefern einen Ausgangswert pro Zimmer oder pro Person, doch nichts ersetzt ein echtes Inventar: Es schützt vor Unterversicherung. Wir gehen es mit Ihnen durch und passen es bei jeder Veränderung Ihrer Situation an.

Was geschieht bei Unterversicherung?

Die Entschädigung wird im Verhältnis zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Wert des Inventars gekürzt. Ein zur Hälfte versicherter Hausrat wird grundsätzlich nur zur Hälfte entschädigt, auch wenn der Schadenfall nur einen Teil der Sachen betrifft. Deshalb ist eine korrekte, laufend aktualisierte Summe so wichtig.

Deckt die Privathaftpflicht Schäden an der Mietwohnung?

Ja, das ist einer ihrer zentralen Bausteine: Sie übernimmt Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen und namentlich bei der Wohnungsabgabe festgestellt werden, eine Brandstelle im Parkett, eine zerbrochene Backofenscheibe. Die gewöhnliche Abnützung bleibt Sache der Vermieterschaft, und je nach Vertrag gilt ein Selbstbehalt.

Ihre Offertanfrage

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

3 Schritte

Welche Versicherungen sollen gedeckt werden?

Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.