Rechtsschutzversicherung
Anwalt, Gericht, Gutachten: Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten eines Streitfalls, Miete, Arbeit, Verkehr, Konsum, und berät Sie ab der ersten Meinungsverschiedenheit.
Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.
Das Wesentliche
Sein Recht durchzusetzen ist in der Schweiz teuer: Anwaltshonorare, von den Gerichten verlangte Kostenvorschüsse, Gutachten und die Parteientschädigung der Gegenseite im Fall einer Niederlage. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten bis zur Versicherungssumme und stellt Ihnen Juristen zur Seite, von der ersten Beratung bis zum Verfahren.
Sie deckt Streitfälle des Privatlebens, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Konsum, Nachbarschaft, und im Baustein Verkehr die Folgen eines Unfalls oder eines angefochtenen Führerausweisentzugs. Beide Bausteine werden oft im selben Vertrag kombiniert, mit Versicherungssummen von mehreren hunderttausend Franken pro Fall.
Diese Versicherung will vorausschauend abgeschlossen sein: Nach dem Abschluss gelten Wartefristen, und ein bereits entstandener Streit ist nie gedeckt. Gewisse Gebiete bleiben ausgeschlossen, etwa das Familien- oder das Erbrecht. Die Verträge genau auf diese Punkte zu vergleichen, nicht nur auf die Prämie, erspart böse Überraschungen im entscheidenden Moment.
Was diese Versicherung deckt
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Strassenverkehr
Unfall, angefochtener Führerausweisentzug, Streit mit einer Garage oder nach einem Fahrzeugkauf: Der Baustein Verkehr verteidigt Sie als Lenker, Mitfahrer, Velofahrer oder Fussgänger.
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Miete und Wohnen
Mietzinserhöhung, Nebenkostenabrechnung, Mängel der Wohnung, Kündigung oder Rückgabe des Mietzinsdepots: Sie werden gegenüber der Vermieterschaft unterstützt, von der Schlichtungsbehörde bis zum Mietgericht.
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Arbeitsvertrag
Angefochtene Kündigung, ausstehender Lohn oder unbezahlte Überstunden, nachteiliges Arbeitszeugnis: Ihre Interessen als Arbeitnehmer werden gegenüber dem Arbeitgeber verteidigt.
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Konsum und Verträge
Mangelhafter Kauf, überschrittener Kostenvoranschlag eines Handwerkers, Streit mit einem Anbieter oder einer Online-Plattform: Die vertraglichen Auseinandersetzungen des Alltags sind gedeckt.
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Anwalts- und Gerichtskosten
Anwaltshonorare, Gerichts- und Gutachterkosten, der Gegenseite zugesprochene Parteientschädigungen: Die Kosten des Streitfalls werden bis zur vertraglich vereinbarten Summe übernommen.
Für wen
- Mieter, die mit einer Mietzinserhöhung, einer Kündigung oder einer bestrittenen Nebenkostenabrechnung konfrontiert sind.
- Automobilisten, Motorradfahrer und Pendler, die den Folgen eines Unfalls oder einer anfechtbaren Sanktion ausgesetzt sind.
- Arbeitnehmende, die ihren Arbeitsvertrag verteidigen wollen, ohne Anwaltshonorare vorschiessen zu müssen.
- Familien, die online kaufen, buchen und bestellen, mit den Konsumstreitigkeiten, die dazugehören.
Unsere Begleitung
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Analyse Ihrer Risiken
Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.
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Offerten einholen
Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.
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Begleitung über die Jahre
Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.
Häufige Fragen
Was ist die Wartefrist in der Rechtsschutzversicherung?
Das ist die Zeit nach Vertragsabschluss, in der gewisse Streitfälle noch nicht gedeckt sind. Ihre Dauer variiert je nach Gebiet, oft einige Monate bei Miete oder Arbeit, verkürzt oder ganz entfallend im Verkehr. Deshalb lohnt sich der Abschluss vor jedem Anzeichen eines Konflikts, nicht erst, wenn er ausbricht.
Kann ein bereits laufender Streit versichert werden?
Nein. Die Rechtsschutzversicherung deckt Streitfälle, deren Ursache nach Vertragsabschluss und nach Ablauf der Wartefrist eintritt. Ein bereits entstandener, oder bei der Unterzeichnung absehbarer, Konflikt bleibt zu Ihren Lasten. Das ist die Regel in der ganzen Branche und der Grund, weshalb diese Versicherung vorausschauend abgeschlossen wird.
Sind Scheidung oder Erbschaft gedeckt?
In der Regel nein: Familien- und Erbrecht gehören zu den klassischen Ausschlüssen privater Verträge, ebenso das Steuerrecht oder Streitigkeiten zwischen Personen, die im selben Vertrag versichert sind. Manche Verträge sehen in diesen Gebieten immerhin eine punktuelle Rechtsberatung vor. Wir prüfen diese Grenzen mit Ihnen vor der Unterzeichnung.
Kann ich meinen Anwalt frei wählen?
Ja, sobald ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eingeleitet ist oder ein Interessenkonflikt besteht: Dann bezeichnen Sie den Anwalt Ihrer Wahl. Davor suchen die Juristen des Versicherers zunächst eine gütliche Lösung, was oft genügt, um den Streit ohne Prozess beizulegen.
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Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.
