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Motorfahrzeugversicherung

Die Haftpflicht ist obligatorisch, alles Weitere ist Wahlsache: Kasko, Neuwertentschädigung, Bonusschutz, wir stellen die Deckung zusammen, die zu Ihrem Fahrzeug und seiner Nutzung passt.

Mutter schnallt ihr Kind im Kindersitz an, Dorfstrasse

Zwei Minuten genügen: Sagen Sie uns, wer Sie sind und was zu decken ist. Wir melden uns mit verglichenen Offerten.

Das Wesentliche

In der Schweiz kann kein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherung eingelöst werden: Das Strassenverkehrsamt verlangt den Versicherungsnachweis, bevor es die Kontrollschilder ausgibt. Diese obligatorische Deckung entschädigt Dritte für Personen- und Sachschäden, die Sie ihnen zufügen, Beträge, die rasch mehrere Millionen erreichen. Ihr eigenes Fahrzeug deckt sie hingegen nie.

Für Ihr eigenes Auto entscheidet sich alles zwischen Teilkasko und Vollkasko. Die Teilkasko deckt Ereignisse, die Sie nicht beeinflussen können, Diebstahl, Feuer, Naturgewalten, Kollision mit einem Tier. Die Vollkasko ergänzt sie um Kollisionsschäden, auch bei eigenem Verschulden, die naheliegende Wahl für ein neueres Fahrzeug oder ein Leasingfahrzeug.

Die Art der Entschädigung macht im Schadenfall den Unterschied: Der Zeitwert entspricht dem Marktpreis Ihres Fahrzeugs am Schadentag, während eine Deckung zum Zeitwertzusatz oder zum Neuwert in den ersten Jahren deutlich besser entschädigt. Die Prämie folgt einem Bonus-Malus-Stufensystem: Jeder selbstverschuldete Schadenfall lässt sie steigen, ausser bei Bonusschutz.

Was diese Versicherung deckt

  • Obligatorische Haftpflicht

    Deckt Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen. Ohne sie keine Kontrollschilder: Sie ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugversicherung.

  • Teilkasko

    Diebstahl, Feuer, Naturgewalten, Glasbruch, Kollision mit einem Tier, Marderbiss, je nach Vertrag Vandalismus: Ereignisse, die nicht von Ihrer Fahrweise abhängen.

  • Vollkasko

    Ergänzt die Teilkasko um Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug, auch bei eigenem Verschulden. Für Leasingfahrzeuge in der Regel vorgeschrieben.

  • Zeitwertzusatz oder Neuwert

    Die gewählte Entschädigungsart bestimmt, was Sie erhalten: Der Zeitwertzusatz liegt über dem blossen Marktpreis, solange das Fahrzeug neueren Datums ist.

  • Bonusschutz

    Ein selbstverschuldeter Schadenfall lässt Ihre Prämienstufe nicht steigen: Die erreichte Stufe bleibt erhalten, im Rahmen der vertraglichen Grenzen.

  • Pannenhilfe und Ersatzfahrzeug

    Assistance bei Panne oder Unfall, Abschleppdienst und je nach Formel ein Ersatzfahrzeug, damit Sie mobil bleiben.

Für wen

  • Lenkerinnen und Lenker, die ein erstes Auto einlösen oder das Fahrzeug wechseln.
  • Junglenker, die eine hohe Einstiegsprämie in Grenzen halten wollen.
  • Halter eines Leasingfahrzeugs, für die die Vollkasko in der Regel vorgeschrieben ist.
  • Familien mit mehreren Fahrzeugen und mehreren Lenkern im selben Haushalt.
  • Motorradfahrer und Halter eingelöster Zweiräder.

Unsere Begleitung

  1. Analyse Ihrer Risiken

    Was Sie haben, was fehlt, was doppelt gedeckt ist: eine ehrliche Bestandesaufnahme.

  2. Offerten einholen

    Mehrere Gesellschaften werden auf Basis eines präzisen Pflichtenhefts angefragt und Posten für Posten verglichen.

  3. Begleitung über die Jahre

    Umsetzung, Fälligkeiten, Schadenfälle: ein einziger Ansprechpartner, Jahr für Jahr.

Häufige Fragen

Ist die Kasko in der Schweiz obligatorisch?

Nein. Nur die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kasko bleibt eine Wahl, aber eine mit Gewicht: Leasinggesellschaften verlangen fast immer eine Vollkasko, und bei einem neueren Fahrzeug erspart sie Ihnen, den Verlust allein zu tragen. Nach einigen Jahren genügt oft eine Teilkasko; die Frage stellt sich bei jeder Erneuerung neu.

Wie funktioniert das Bonus-Malus-System?

Ihre Prämie hängt von einer Stufe ab, die sich mit Ihren Schadenfällen entwickelt: Jahre ohne selbstverschuldeten Unfall senken sie, ein selbstverschuldeter Schadenfall lässt sie steigen, manchmal um mehrere Stufen. Die Skalen unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag, was den Vergleich anspruchsvoll macht. Ein Bonusschutz erhält die erreichte Stufe nach einem ersten Schadenfall; ob er sich lohnt, ist im Einzelfall zu rechnen.

Warum ist die Prämie für Junglenker höher?

Die meisten Verträge sehen für Lenker unter 25 Jahren eine höhere Einstiegsstufe und oft einen zusätzlichen Selbstbehalt im Schadenfall vor. Fahrzeugwahl, Höhe des Selbstbehalts und die korrekte Angabe des häufigsten Lenkers bleiben die wichtigsten Hebel. Wer einen Elternteil als Hauptlenker angibt, obwohl der Junglenker das Auto nutzt, riskiert hingegen Leistungskürzungen.

Was ist unmittelbar nach einem Unfall zu tun?

Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten oder Uneinigkeit die Polizei, fotografieren Sie die Situation und füllen Sie das Unfallprotokoll aus, ohne eine Haftung anzuerkennen, diese Beurteilung ist Sache des Versicherers. Melden Sie den Schadenfall anschliessend rasch. Als Broker erstatten wir die Meldung mit Ihnen und begleiten das Dossier bis zum Abschluss.

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Jules Rossier

Ihr Ansprechpartner

Jules Rossier · Versicherung

079 136 26 11 · jules.rossier@rb-conseils.ch

Jules Rossier, ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 45 VAG, eingetragen im Register der FINMA unter der Nr. F01581788.